Die Einführung der Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises erfolgt schrittweise. Es gibt zwei
Arten von Energieausweisen. Bis zum 30.September 2008 herrschte Wahlfreiheit zwischen beiden Arten für alle Wohngebäude
im Baubestand.
Der Verbrauchsausweis
Der Energieausweis auf Verbrauchsbasis kann für alle Gebäude ausgestellt werden, für die der
Bedarfsausweis keine Pflicht ist. Der ermittelte Verbrauchskennwert ist im Bandtacho eingetragen. Dieser Kennwert zeigt
die Energieeffizienz des Gebäudes an und ist abhängig vom Verhalten der Bewohner.
Der Bedarfsausweis
Der Energieausweis auf Bedarfsbasis ist für bestimmte Gebäude Pflicht. In ihm werden die
Kennzahlen Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf ausgewiesen, die auf einem Bandtacho die Energieeffizienz des
Gebäudes darstellt. Der Energiebedarf wird individuell für ein Gebäude berechnet. Er zeigt die energetische Qualität der
Anlagentechnik und der Gebäudehülle an.
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